Dieselbe Rechtssache kann auch vorliegen, wenn Dritte (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister des vertretenen Ehegatten) beteiligt sind. Haben z.B. die Eltern der vertretenen Ehefrau den jetzt in Scheidung lebenden Eheleuten für den Kauf eines Hauses ein Darlehen gewährt, das sie nach Zerrüttung der Ehe anteilig vom Ehemann zurückfordern, sollte der Anwalt der Frau sich hüten, auch die Eltern zu vertreten. Denn durch die Rückzahlungsansprüche reduzieren sich der. Voraussetzungen der Interessenkollision (Checkliste) Prüfungspunkt 1: Sachverhaltsidentität (in derselben Rechtssa-che) Da der Wortlaut des §43a Abs.4 BRAO einen zu weiten Anwendungs-bereich eröffnet, wird durch dasungeschriebene Tabestandsmerk-mal der selben Rechtsache - der Begriff ist § 3 Abs. 1 BORA un (Vor-)Befassung und dieselbe Rechtssache Jede Interessenkollision setzt zunächst voraus, dass der Rechtsanwalt in einer Angelegenheit tätig wird, mit der er schon früher zu tun hatte oder mit der er aktuell auch noch aus einem anderen Blickwinkel befasst ist. 1. Zum Begriff dieselbe Rechtssache § 356 Abs. 1 StGB und § 3 Abs. 1 1. Alt. BORA verwende
Interessenkollision bei einem Wechsel der Kanzlei Einem Rechtsanwalt ist es grundsätzlich untersagt, widerstreitende Interessen zu vertreten. Dies ist in § 43 BRAO i.V.m. § 43a Abs. 4 BRAO, § 3.. Bei der Abgrenzung derselben Rechtssache verfährt der BGH im Sinne der geschilderten Filterfunktion recht großzügig. Dieselbe Rechtssache kann jede Angelegenheit sein, die zwischen mehreren Beteiligten mit jedenfalls mögli-cherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt und erledigt werden soll.17 Be § 3 BORA - Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit (1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war
Nach reichsgerichtlicher Rechtsprechung sind unter den beiden Parteien nur Personen zu verstehen, die an derselben Rechtssache mit widerstreitenden Interessen rechtlicher Art beteiligt sind. Dass eine Person an einem bestimmten Verlauf einer Rechtssache ein rein tatsächliches Interesse hat, macht sie nicht zur Partei (RGSt 66, 316, 320, 323). Hieran anschließend hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 195 Interessenkollision ist die Regel Zum Berufsbild des Anwalts gehört die parteiliche Beratung und Vertretung. Eheleute, die sich trennen, sind formal Gegner. Selbst wenn sie zunächst einig scheinen, liegt formal eine Interessenkollision vor Erkennt ein Anwalt, dass zwischen den Interessen der von ihm in derselben Rechtssache vertretenen Mandanten ein Widerstreit besteht, so hat er unverzüglich seine (n) Mandanten davon zu unterrichten und alle (!) Mandate in derselben Rechtssache zu beenden (§ 3 Abs. 4 BORA)
Dieselbe Rechtssache ist dabei ganz grundsätzlich ei § 3 Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit (1) 1Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger (1) 1 Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war. 2 Der Rechtsanwalt darf in einem laufenden Mandat auch keine Vermögenswerte von dem Mandanten und/oder dem Anspruchsgegner zum Zweck der treuhänderischen Verwaltung oder Verwahrung für beide Parteien entgegennehmen
dieselbe Rechtssache. Der Gesetzgeber habe durch die Unvereinbarkeitsvorschriften beim rechtsuchenden Publikum dem Eindruck einer zu großen Staatsnähe und der Gefahr von Interessenkollisionen abstrakt vorbeugen wollen (BT-Drs. 12/4993, S. 29). Auf das Bestehen einer konkreten Interessenkollision komme es daher nicht an. Der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses sei Organ des. Sie dient dazu, die Gefahr von Interessenkollisionen einzudämmen (Entwurfs-Begründung der Bundesregierung, BT-Drucks. 12/4993 S. 29). a) Der Begriff dieselbe Rechtssache im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wie in § 356 StGB zu verstehen und umfasst alle Rechtsangelegenheiten, in denen mehrere, zumindest möglicherweise, ein. Interessenkollision - eine globale Herausforderung für Rechtsanwälte. RIW 2002, 590 (Heft 8) I. EinleitungDas anwaltliche Berufsrecht ist immer nationales Recht, das ausschließlich die Anwälte bindet, die im Inland zur Berufsausübung zugelassen sind. Die Zulassung kann ausländischen Anwälten erteilt werden (§ 59 a Abs. 3 BRAO) Der Begriff dieselbe Rechtssache im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist wie in § 356 StGB zu verstehen und umfasst alle nach der Beurkundung auftretenden Rechtsangelegenheiten aus demselben Lebenssachverhalt, sofern daran mehrere möglicherweise ein entgegengesetztes rechtliches Interesse verfolgende Personen beteiligt sind, die entweder Urkundsparteien waren oder deren Nachfolger sind Partei in derselben Rechtssache vorlag. Die Vertretung des Bürgermeisters einer Gemeinde in einem Ermittlungsverfahren gegen ihn betrifft einen anderen Lebenssacherhalt als die Vertretung der Gemeinde gegen eine kommunalverfassungsrechtliche Klage eines Stadtrates, um Tonbandaufnahme von Stadtratssitzungen anzuhören. (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: Kostenfestsetzung.
Interessenkollision, für Rechtsanwälte nach § 43a Abs. 4 BRAO, für Patentanwälte nach § 39a Abs. 4 PAO) besagt, dass ein Rechtsanwalt bzw. ein Patentanwalt keine widerstreitenden Interessen in derselben Rechtssache vertreten darf. Rechtsgüter der Vorschrift sind die dem Rechtsanwalt anvertrauten rechtlich geschützten Interessen der Mandanten und das Ansehen der Anwaltschaft als Teil. Interessenkollision brao. Interessenkollision, für Rechtsanwälte nach § 43a Abs. 4 BRAO, für Patentanwälte nach § 39a Abs. 4 PAO) besagt, dass ein Rechtsanwalt bzw. ein Patentanwalt keine widerstreitenden Interessen in derselben Rechtssache vertreten darf, was zur Folge hat, dass ein Rechtsanwalt bzw. ein Patentanwalt ein ihm angetragenes Mandat wegen bestehender oder zu befürchtender. ZAP 8/2016, Interessenkollision bei Vertragsanwälten von / a) Dieselbe Rechtssache. Rechtssache kann jede rechtliche Angelegenheit sein, die zwischen mehreren Beteiligten mit möglicherweise entgegenstehenden Interessen behandelt wird. Entscheidend ist der sachlich-rechtliche Inhalt der anvertrauten Angelegenheit, ein unmittelbarer zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang ist nicht.
Dieselbe Rechtssache kann auch vorliegen, wenn Dritte (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister des vertretenen Ehegatten) beteiligt sind. Haben z.B. die Eltern der vertretenen Ehefrau den jetzt in Scheidung lebenden Eheleuten für den Kauf eines Hauses ein Darlehen gewährt, das sie nach Zerrüttung der Ehe anteilig vom Ehemann zurückfordern, sollte der Anwalt der Frau sich hüten, auch die. (Vor-)Befassung und dieselbe Rechtssache Jede Interessenkollision setzt zunächst voraus, dass der Rechtsanwalt in einer Angelegenheit tätig wird, mit der er schon früher zu tun hatte oder mit der er aktuell auch noch aus einem anderen Blickwinkel befasst ist. 1. Zum Begriff dieselbe Rechtssache § 356 Abs. 1 StGB und § 3 Abs. 1 1. Alt. BORA verwenden übereinstimmend den. zige Tätigkeit dieselbe Rechtssache betreffen. Da dieser Begriff ebenso Voraussetzungen der Interessenkollision (Checkliste) Prüfungspunkt 1: Sachverhaltsidentität (in derselben Rechtssa-che) Da der Wortlaut des §43a Abs.4 BRAO einen zu weiten Anwendungs-bereich eröffnet, wird durch dasungeschriebene Tabestandsmerk- mal der selben Rechtsache - der Begriff ist § 3. Dieselbe Rechtssache: ja: Widerstreitende Interessen bei objektiver Betrachtung: nein (Achtung: Konkurrenzsituation kann entstehen!) bei subjektiver Betrachtung: nein: Einverständnis: ja: Interessenkollision: (zunächst) nein: Gleichgerichtete konkurrierende Interessen liegen auch dann vor, wenn Kinder (also z.B. minderjährige Kinder) auf der ersten Rangstufe und nicht privilegiert. Dieselbe Rechtssache a) Die Rechtssache § 356 StGB setzt ein Tätigwerden in derselben Rechts-sache, also in einer Rechtssache, voraus. Der Begriff der Rechtssache ist ersichtlich denkbar weit. Eine Rechtssache ist eine Angelegenheit, die nach rechtlichen Bestimmungen zu erledigen ist5. Wenn ein Rechtsanwalt in dieser Funktion von Mandanten herangezogen wird, wird er wohl stets zur Erledigung.
Der Annahme, bei den beiden Mandaten handele es sich um dieselbe Rechtssache i.S. von § 3 Abs. 1 BORA, stehe nicht entgegen, dass es an der erforderlichen Sachverhaltsidentität fehlt. Insoweit reiche es, wenn sich die übernommenen Mandate zumindest teilweise sachlich-rechtlich decken. Daran bestehen allein schon wegen der Klammerwirkung des vom Erbfall bestimmten Nachlassbestandes keine. Schließlich ist der Begriff derselben Rechtssache teleologisch wie verfassungskon-form restriktiv zu interpretieren, um unverhältnismäßige Beeinträchtigungen der in Artikel 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit der Rechtsanwälte zu vermeiden (vgl. Kleine-Cosack, BRAO, § 43 a Rn 96; Feuerich/Weyland, § 45 Rn. 38). Daraus folgt, dass zwei grundsätzlich in keinem Verhältnis. 1. in derselben Rechtssache bereits tätig geworden ist als. a) Richter, Staatsanwalt, Angehöriger des öffentlichen Dienstes oder als im Vorbereitungsdienst bei den genannten Personen tätiger Referendar, b) Schiedsrichter, Schlichter oder Mediator ode Tätigkeitsverbotedes Anwalts:Rechtsfolgen beimVerstoß Straf-,berufs-,prozess-undzivilrechtrechtliche FragenbeiInteressenkollisionundInkompatibilität
Interessenkollision - Über 3.000 Rechtsbegriffe kostenlos und verständlich erklärt! Das Rechtswörterbuch von JuraForum.d Eine strafbare Interessenkollision könnte man nach alledem nur dann annehmen, Dieselbe Rechtssache im Sinne von § 356 StGB umfasst alle Angelegenheiten bei denen mehrere Beteiligte in entgegengesetztem Interesse einander gegenüberstehen können. Es kommt also auf den sachlich-rechtlichen Inhalt der anvertrauen Interessen an. Der Anwendungsbereich des Parteiverrats geht über.
Interessenkollision: RAK Münche . BRAO § 45 i.d.F. 12.12 .2019. Dritter Teil: Die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte Erster Abschnitt: Allgemeines § 45 Tätigkeitsverbote (1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden: wenn er in derselben Rechtssache als Richter, Schiedsrichter, Staatsanwalt, Angehöriger des öffentlichen Dienstes. nicht dieselben Personen auf verschiedenen Seiten für unterschiedliche Inte-ressen tätig werden. Sie dient dazu, die Gefahr von Interessenkollisionen ein-zudämmen (Entwurfs-Begründung der Bundesregierung, BT-Drucks. 12/4993 S. 29). 10 a) Der Begriff dieselbe Rechtssache im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr.
Volltext von BGH, Beschluss vom 16. 1. 2013 - IV ZB 32/12. Beide Mandate betreffen dieselbe Rechtssache (§ 3 Abs. 1 BORA), die jeweils wahrzunehmenden Interessen widersprechen einander (§ 43a Abs. 4 BRAO) und dieser Interessenkonflikt ist im Streitfall nicht nur latent gegeben, sondern er besteht auch konkret
- Von derselben Rechtssache kann nur gesprochen werden, wenn in beiden Sachverhalten ein und derselbe historische Vorgang von rechtlicher Bedeutung sein kann. BGH v. 14.05.2009: Ein Verstoß des Rechtsanwalts gegen § 43a Abs. 4 BRAO berührt nicht die Wirksamkeit der ihm erteilten Prozessvollmacht und der von ihm namens der Partei vorgenommenen Prozesshandlungen Maßgebend dafür, ob die Rechtssache dieselbe ist, ist der sachlichrechtliche Inhalt der anvertrauten Angelegenheit (BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 344/62, BGHSt 18, 192, 193; BayObLG, NJW 1989, 2903), auch wenn dasselb Sie dient dazu, die Gefahr von Interessenkollisionen einzudämmen (Entwurfs-Begründung der Bundesregierung, BT-Drucks. 12/4993 S. 29). 11. a) Der Begriff dieselbe Rechtssache im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wie in § 356 StGB zu verstehen und umfasst alle Rechtsangelegenheiten, in denen mehrere, zumindest möglicherweise, ein.
Eine Interessenkollision kann nämlich auch viele Jahre nach Beendigung eines Mandates noch auftreten.15 Entscheidend ist lediglich, ob es sich bei einer solchen Kolli-sion um dieselbe Rechtssache handelt, vgl. § 356 StGB. Auch im Rahmen des § 43a Abs. 4 BRAO geht die herrschende Meinung davon aus, dass das Merkmal derselben Rechtssa- che als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal vorausgesetzt. angesprochen ist, setzt das Tätigkeitsverbot voraus, dass es sich um dieselbe Rechtssache handelt. Auf diese Weise soll eine Interessenkollision ausgeschlossen werden, die zwangsläufig die anwaltliche Unabhängigkeit konkret gefährden würde. Die in der seinerzeitigen Bundesratsinitiative, die nunmehr vom Sächsischen Ministerium der Justiz und für Europa aufgegriffen wird, zielte jedoch.
Interessenkollision, für Rechtsanwälte nach § 43a Abs. 4 PAO) besagt, dass ein Rechtsanwalt bzw. ein Patentanwalt keine widerstreitenden Interessen in derselben Rechtssache vertreten darf. Wann besteht ein Interessenkonflikt? Interessenkonflikte entstehen, wenn ein Bevollmächtigter, Funktionär, Gutachter, Repräsentant, Stellvertreter oder sonstiger Funktionsträger einerseits das. Nach § 365 StGB wird nämlich ein Anwalt, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Anwalt macht sich in diesem Fall des Parteiverrats schuldig Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank ***** ***** Nutzung von Justanswer. Gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BORA liegt hier in der Tat eine solche Interessenkollision vor. (1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser. dieselbe Rechtssache i.S. von § 3 Abs. 1 BORA, steht nicht entgegen wie die Rechtsbeschwerdeführer an dieser Stelle meinen , dass es an der erforderlichen Sachverhaltsidentität fehlt. Insoweit reicht es, wenn sich die übernommenen Mandate zumindest teilweise sachlich-rechtlich decken (BGH, Urteil vom 23. April 2012 aaO Rn. 8 m.w.N. Rechtsanwalt berät Ehepaar zum Testament - Mögliche Interessenkollision. Wenn sich die Eheleute in Sachen Testament von nur einem Anwalt beraten lassen, droht dem Anwalt ein Interessenkonflikt. Nicht selten wollen Eheleute ihre Erbfolge gemeinsam regeln. Dies liegt auch nicht nur deswegen nahe, weil das Gesetz Ehepaaren in § 2265 BGB.
Maßgebend dafür, ob die Rechtssache dieselbe ist, ist der sachlich-rechtliche Inhalt der anvertrauten Angelegenheit (BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 344/62, BGHSt 18, 192, 193; BayObLG, NJW 1989, 2903), auch wenn dasselbe materielle Interesse Gegenstand verschiedener Ansprüche oder Verfahren ist (BGH, Urteil vom 7 Leitsatz. Leitsatz: Ein Rechtsanwalt, der anlässlich desselben Erbfalles Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen vertritt, verstößt ohne die Interessenkollision auflösende Mandatsbeschränkungen gegen das Vertretungsverbot gemäß § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA Interessenkollision, für Rechtsanwälte nach Abs. 4 BRAO, für Patentanwälte nach § 39a Abs. 4 PAO) besagt, dass ein Rechtsanwalt bzw. ein Patentanwalt keine widerstreitenden Interessen in derselben Rechtssache vertreten darf. Rechtsgüter der Vorschrift sind die dem Rechtsanwalt anvertrauten rechtlich geschützten Interessen der Mandanten und das Ansehen der Anwaltschaft als Teil der. Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient. Als dieselbe Rechtssache im Sinne des § 356 StGB wird hier der Verkehrsunfall anzusehen sein, da dieser Lebenssachverhalt eine Klammerwirkung hinsichtlich aller möglichen Ansprüche zwischen den beteiligten Personen herstellt. Im Rahmen dieser selben Rechtssache
b) Der Begriff dieselbe Rechtssache ist wie in § 356 StGB zu verstehen und umfasst alle Rechtsangelegenheiten, in denen mehrere ein entgegengesetztes rechtliches Interesse verfolgende Beteiligte vorkommen können (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1954 - 4 StR 724/53, BGHSt 5, 301, 304; Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 344/62, BGHSt 18, 192; Urteil vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 519/86. Interessenkollision - Verbot der Doppelvertretung. In Ehe- und Familiensachen ist die Gefahr der Vertretung widerstreitender Interessen besonders hoch. Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse insbesondere auf die ProblematikInteressenkollision - Verbot der Doppelvertretung im Familienrecht. Rechtsprechung. 1. Ein Rechtsanwalt, der einerseits einen Elternteil (Vater) bei der Abwehr des Anspruchs.
Rechtssachen sind alle Angelegenheiten, bei denen mehrere Beteiligte (möglicherweise) entgegengesetzte Interessen haben könnten.9 Dieselbe Rechtssache liegt vor, wenn der sachlich rechtliche. Interessenkollision erblickt die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission den Tatbestand der formellen Doppelvertretung darin, dass derselbe Anwalt in zwei gleichzeitig anhängigen Rechtssachen einmal als Vertreter der einen Partei, das andere Mal als Vertreter ihres Prozessgegners, auftritt. (T9 Weil er zwei seiner Mandanten in derselben Rechtssache vertrat, wurde ein Anwalt aus Kreuth des Parteiverrats angeklagt - und für schuldig befunden. Sogar ein Berufsverbot droht dem Mann. Die Sanierungsfälle, die von verdeckt insolventen Steuerberatern geschäftlich bestechlich oder gewerblich hehlerisch angeboten werden, auch z.B. um die eigene, der vertraglich gebundenen Berater, Haftung. Neben diesen Fällen der echten oder materiellen Doppelvertretung wegen offensichtlicher Interessenkollision erblickt die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission den Tatbestand der formellen Doppelvertretung darin, dass derselbe Anwalt in zwei gleichzeitig anhängigen Rechtssachen einmal als Vertreter der einen Partei, das andere Mal als Vertreter ihres Prozessgegners.
Interessenkollision zwischen Beschwerdeausschuss und beschwerdeführenden Rechtsanwalt gibt. Auch ist eine ausnahmslose Sozietätserstreckung des Tätig-keitsverbots aus § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar. II. Sachverhalt 1. Gegenstand des Verfahrens ist eine Verurteilung des Beschwerdeführers wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Tätigkeitsverbot aus. Interessenkollision, für Rechtsanwälte nach Abs. 4 BRAO, für Patentanwälte nach § 39a Abs. 4 PAO) besagt, dass ein Rechtsanwalt bzw. ein Patentanwalt keine widerstreitenden Interessen in derselben Rechtssache vertreten darf. Rechtsgüter der Vorschrift sind die dem Rechtsanwalt anvertrauten rechtlich geschützten Interessen der Ein Rechtsanwalt, der zugleich Vorsitzender des Beschwerdeausschusses ist, darf diesen nicht in einem Gerichtsverfahren vertreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden.
2 Bkd 2/98: OGH: 02.12.1998 nur: Neben diesen Fällen der echten oder materiellen Doppelvertretung wegen offensichtlicher Interessenkollision erblickt die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission den Tatbestand der formellen Doppelvertretung darin, dass derselbe Anwalt in zwei gleichzeitig anhängigen Rechtssachen einmal als Vertreter der einen Partei, das andere Mal als Vertreter. Andreas Baumann 438 des materiellen Anwaltsrechts vor, indem es einen Registereintrag einführt, welcher die Berufstätigkeit auf dem Gebiet der ganzen Schweiz ermöglicht.17 Zudem ver- einheitlicht das BGFA die Berufsregeln für Rechtsanwälte auf Bundesebene.18 Die letztere Massnahme dient - gleich wie die bundesrechtliche Regelung des Eintrag dd. Dieselbe Rechtssache 146 ee. Einverstandnis der Mandanten 147 ff. Sozietatsweite Erstreckung 148 e.§3Abs. 1 BORA 149 2. Vergleich Israel und Deutschland 150 a. Gesetzesstruktur 150 b. Dauermandanten 151 aa. Grunde fur ein Vertretungsverbot gegen Dauermandanten 151 bb. Grundrechtliche Bedenken 152 cc. Moglichkeit einer schriftlichen. Auf dieser Grundlage gelangte der EuGH in der Rechtssache C-293/10 (Stark/D.A.S.) nicht nur zum Ergebnis, dass Art 4 Abs 1 der Richtlinie der nationalen Bestimmung des § 158k Abs 2 VersVG nicht entgegensteht, soweit (zur Vermeidung einer Aushöhlung des Rechts des Versicherungsnehmers die mit seiner Vertretung beauftragte Person frei zu wählen) die Beschränkung nur den Umstand betrifft, in.
Die standesrechtlichen Vorgaben zur Vermeidung einer Interessenkollision (Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen) sind in § 3 BORA normiert: Gemäß § 3 Abs. 1 BORA darf der Rechtsanwalt u.a. dann nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat Rechtsanwalt R, der mit dem Fall nicht befasst. Interessenkollision, für Rechtsanwälte nach § 43a Abs. 4 BRAO, für Patentanwälte nach § 39a Abs. 4 PAO) besagt, dass ein Rechtsanwalt bzw. ein Patentanwalt keine widerstreitenden Interessen in derselben Rechtssache vertreten darf, was zur Folge hat, dass ein Rechtsanwalt bzw. ein Patentanwalt ein ihm angetragenes Mandat wegen bestehender oder zu befürchtender Interessenkollision nicht.
BGH - Die Vereinbarung, dass bei jedem Unfall die Polizei hinzugezogen werden muss, begründet - in Begriffe der Kaskoversicherung umgesetzt - eine Obliegenheit des Mieters. Diese fügt sich in das Leitbild der Kaskoversicherung ein. Bei der Zuziehung der Polizei handelt es sich der Sache nach um nichts anderes als um die Begründung einer Aufklärungspflicht entsprechend derjenigen, die für. Nach Ansicht der Strafkammer habe der Angeklagte beiden Parteien in derselben Rechtssache durch Rat und Tat pflichtwidrig gedient . Interessenkollision: RAK Münche . Paragraph § 356 des Strafgesetzbuchs - StGB (Parteiverrat) mit zusätzlichem Recherchematerial wie Formularen, Präsentationen, PDFs und anderen Webseiten. Inhaltsverzeichnis. > Vorbefassung im Sinne der Nummer 7 zu fragen und > in der Urkunde die Antwort zu vermerken. > > Bundesrechtsanwaltsverordnung > § 45 Versagung der Berufstätigkeit > Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden: > 1. > wenn er in derselben Rechtssache als Richter, > Schiedsrichter, Staatsanwalt, Angehöriger des > öffentlichen Dienstes, Notar, Notarvertreter oder > Notariatsverwalter bereits.